Teilnahmebedingungen NAB-AWARD 2012
A) Bedingungen zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen
(Ausschreibung / Nominierung)
Aargauerin oder Aargauer des Jahres 2012 wird eine Person, die durch eine besondere oder aussergewöhnliche Leistung oder Tat in den Bereichen Kultur, Soziales, Politik oder Sport auf sich aufmerksam gemacht hat. Der Award geht nur an Einzelpersonen (Personen des öffentlichen Lebens oder Privatpersonen), die zum Zeitpunkt der Award-Verleihung und seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnort im Kanton Aargau haben.
- Kandidatenvorschläge
Kandidaten für den NAB-AWARD können nur elektronisch auf der Website www.nab-award.ch durch Ausfüllen und Absenden des Kandidatenformulars oder mittels Formular, das auf Anfrage in den Geschäftsstellen der NAB erhältlich ist, vorgeschlagen werden.
Mitarbeitende der NEUEN AARGAUER BANK AG, ihre Ehe- und Lebenspartner, die Juroren und ihre Ehe- und Lebenspartner, die Mitarbeitenden der beteiligten Werbeagentur und der auf der Website angegebenen NAB-AWARD-Partnerfirmen sowie die neun Nominierten der Wahl vom Vorjahr sind von der Teilnahme als Kandidaten ausgeschlossen.
- Teilnahmeberechtigung für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen
Kandidaten können durch alle Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz haben.
- Personendaten
Bei den vorschlagenden Personen und den vorgeschlagenen Kandidaten müssen mindestens Anrede, Vor- und Nachname sowie weitere Angaben, die eine Identifizierung und Kontaktaufnahme ermöglichen, angegeben werden. Bei den vorgeschlagenen Kandidaten muss zusätzlich die aussergewöhnliche Leistung beschrieben werden. Bei den vorschlagenden Personen ist zudem zwingend der Wohnort anzugeben.
Beim Fehlen von notwendigen Angaben kann der Vorschlag nicht berücksichtigt werden.
- Einreichungsschluss
Die Frist für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen endet am 14. September 2012. Vorschläge, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Nominierung
Die von der NAB bestimmte Jury wählt aus den vorgeschlagenen Kandidaten nach freiem Ermessen die Nominierten aus. Diese werden von der Veranstalterin vorgängig angefragt und müssen ihr Einverständnis zur Kandidatur geben und sich bereit erklären, für Promotionsmassnahmen zur Verfügung zu stehen. Kandidaten, die zum Zeitpunkt des Einreichungsschlusses noch nicht volljährig sind, benötigen zur Teilnahme das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters.
Die Nominierten werden auf der Website www.nab-award.ch und weiteren Werbemitteln vorgestellt. Die Öffentlichkeit kann in Form einer Vorauswahl über die Nominierten abstimmen. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ins Finale ein und nehmen am 24. November 2012 an der NAB-Gala teil.
B) Teilnahmebedingungen für die öffentliche Abstimmung und den Wettbewerb
(«Vote and Win»)
- Teilnahme
Die Teilnahme an der Abstimmung und am Wettbewerb ist elektronisch auf der Webseite
www.nab-award.ch durch Ausfüllen des Voting-Formulars kostenlos möglich. Die Teilnahme kann zudem auch per SMS erfolgen. Senden Sie hierzu den Code Ihres Favoriten zusammen mit Ihrem Namen, Adresse und Alter an die Zielnummer 963 (Kosten CHF 0.20 pro SMS).
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthaltsort in der Schweiz haben. Mitarbeitende der NEUEN AARGAUER BANK AG, ihre Ehe- und Lebenspartner sowie die Mitarbeitenden der beteiligten Werbeagentur und der auf der Website angegebenen NAB-AWARD-Partnerfirmen dürfen an der Wahl teilnehmen, sind aber nicht gewinnberechtigt.
- Personendaten
Die an der Abstimmung oder am Wettbewerb teilnehmenden Personen müssen mindestens Vor- und Nachname, Adresse, Wohnort, Alter sowie bei der Online-Teilnahme, eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Fehlen diese Angaben, ist die Stimmabgabe ungültig und eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich.
- Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben, unlauteres Verhalten
Die Wettbewerbsteilnahme ist nur unter eigenem Namen möglich. Jeder Teilnehmer darf nur eine Stimme abgeben und einmal am Wettbewerb teilnehmen. Eine Teilnahme über Strohmänner und die Eingabe falscher oder fremder Daten sind nicht erlaubt. Die Missachtung dieser Vorschriften und jegliches unlauteres Verhalten gemäss Abschnitt
D)2. führen zum Ausschluss vom Wettbewerb und zur Ungültigkeit der abgegebenen Stimme.
- Teilnahmeschluss
Teilnahmeschluss ist der 14. November 2012.
- Gewinnzustellung
Die Gewinner werden durch Auslosung bestimmt und per E-Mail, Post oder telefonisch benachrichtigt. Die Preise können weder umgetauscht noch in Bargeld umgewandelt werden. Die Sachgewinne werden an die bei der Teilnahme angegebene Adresse versandt. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Verfall, Neuauslosung
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung oder die Gewinnzustellung scheitert und nicht binnen eines Monats nach der Auslosung nachgeholt werden kann, verfällt der Gewinnanspruch, und es findet eine erneute Auslosung statt. Dasselbe gilt, wenn ein Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen wird.
C) Teilnahmebedingungen für die Prämierung an der NAB-Gala
- Teilnahme
Die Teilnahme an der finalen Abstimmung (Prämierung) anlässlich der NAB-Gala vom 24. November 2012 ist durch das Saalpublikum mittels Abgabe der Stimme sowie durch die Fernsehzuschauer mittels Abstimmung per Anruf und SMS möglich (Kosten SMS: CHF 0.40, Kosten Anruf: CHF 0.40 plus allfällige Verbindungskosten je nach Telefonanbieter bzw. Mobilabo). Die Nummern werden in der Sendung bekanntgegeben.
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die Gäste im Saal sowie alle Fernsehzuschauer. Die Resultate der beiden getrennten Abstimmungen (Saalpublikum und Anrufe/SMS-Stimmen) werden mit einer Gewichtung von je 50% für das Endresultat gewertet. Jeder Teilnehmer darf nur eine Stimme abgeben.
D) Allgemeine Bestimmungen
- Veranstalterin und Haftung
Veranstalterin der Verleihung des NAB-AWARD und des Wettbewerbs ist die NEUE AARGAUER BANK AG in CH-5000 Aarau. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet insbesondere weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr eingesetzten Online-Systeme und dieser Website noch für Übermittlungsfehler, technische Mängel, Überlastung, Unterbrüche (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten), Störungen sowie rechtswidrige Eingriffe und mutwillige Blockierung der Telekommunikationseinrichtungen und Netze. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten.
- Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstösst, wenn Personen die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung, des Wettbewerbs, der Abstimmung sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten behindern oder stören oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, die Verleihung oder den Wettbewerb zu beeinflussen oder zu manipulieren.
- Massnahmen bei Störungen der Verleihung
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und die Verleihung aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Meldung und Wahl von Kandidaten nicht (mehr) planmässig verlaufen kann (z. B. bei infizierten Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemässe Durchführung der Meldung und Wahl von Kandidaten behindern). Die Veranstalterin entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Meldung und Wahl von Kandidaten in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten ist.
- Verweise auf andere Webseiten
Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten, auf die ein Weblink verweist.
- Datenschutz
Die zur Durchführung und Abwicklung der Wahl erforderlichen Daten werden von der Veranstalterin gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten können den gesonderten Datenschutzbestimmungen entnommen werden. Auf dieser Website werden Tools und Dienste externer Anbieter für statistische Auswertungen eingesetzt.
- Rechtsweg
Die Abstimmung, die Verleihung des Awards und der Wettbewerb unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht und dem Gerichtsstand Aarau. Es wird keine Korrespondenz geführt. Die Entscheidungen der Jury sind bindend und gerichtlich nicht überprüfbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen werden jenen Kandidaten zur Unterzeichnung abgegeben, die sich effektiv zur Wahl stellen.